Neue Beitragsverordnung zur schulergänzenden Betreuung rechtskräftig!
Kinderbetreuung ist heute nicht nur ein Instrument der Sozial- und Standortpolitik sowie für Gleichstellung und Bekämpfung des Fachkräftemangels, sondern auch eine Grundlage für Bildungsgerechtigkeit. Die neue Beitragsverordnung trägt dazu bei, diese Ziele zu erreichen. Sie ist entscheidend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstützt die Integrations- und Fördermassnahmen.
Besonders erfreulich: Behinderungsbedingte Mehrkosten in der familienergänzenden Kinderbetreuung werden neu gesamthaft übernommen. Bülach setzt damit ein starkes Zeichen für die Inklusion und erfüllt nationales und internationales Recht für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.Mein grosser Dank geht an die Fachkommission Bildung und Soziales und die RPK für den konstruktiven Austausch mit mir und dem Team, die wertvollen Diskussionen und den daraus resultierten mehrheitsfähigen Kompromiss.
Ich freue mich sehr, dass die Stadt Bülach die finanzielle Unterstützung für Hort- und Mittagstisch-Betreuung ab dem neuen Schuljahr verbessert. Neu gilt: 80% Kostenübernahme für Familien mit einem Einkommen unter 55’000 CHF und Rabatte bis zu einem Einkommen von 110’000 CHF.