Pflegende Angehörige

Neue Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Alterszentrum Region Bülach.

Schätzungsweise rund 600.000 Angehörige kümmern sich in der Schweiz um pflegebedürftige Verwandte oder Partner*innen. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) entlastet dieses freiwillige Engagement das Budget der öffentlichen Hand um rund 3,7 Milliarden Franken pro Jahr.

Ein Bundesgerichtsurteil von 2019 hat den Weg dafür geebnet, dass pflegende Angehörige sich bei einer Spitex anstellen lassen können. Diese Anstellung bietet mehrere Vorteile: Neben der Unterstützung durch Fachpersonal ist der grösste Vorteil für die Angehörigen eine Lohnzahlung durch die Spitex. Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf sogar ganz auf, um sich um ihre Liebsten zu kümmern.

Die Anstellung und Entschädigung von pflegenden Angehörigen ist grundsätzlich eine positive Entwicklung! Entscheidend ist ein faires System, das alle Beteiligten – Patient*innen, Angehörige, Krankenkassen und die öffentliche Hand – gleichermassen berücksichtigt. Es darf jedoch nicht sein, dass dieses Modell von einigen privaten Spitex-Anbietern missbraucht wird.

In Bülach haben wir eine positive Lösung gefunden: In der neuesten Spitex-Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Alterszentrum Region Bülach wurde eine Regelung für die Anstellung von pflegenden Angehörigen aufgenommen. Die Vereinbarung wurde am 18. September 2024 vom Stadtrat genehmigt.

Grundlage für die Anstellung und Vergütung pflegender Angehöriger sind erbrachte Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Pflegende Angehörige sind für Grundpflegeleistungen (KLV c) zugelassen, eine ärztliche Verordnung ist jedoch erforderlich. Betreuungsleistungen werden nicht vergütet.

Dieses neue Konzept bietet eine Win-Win-Win-Situation für alle Beteiligten:

  • Für die Angehörigen: Die Pflege von Eltern, Partnern oder Kindern zu Hause erfordert oft viel Zeit, was zu einer Reduzierung der beruflichen Arbeitszeit und Einkommensverlust führen kann. Eine Anstellung bei der Spitex schafft finanzielle Sicherheit. Viele private Spitex-Organisationen bieten dieses Modell bereits an, und nun folgen auch zunehmend die öffentlichen Spitex-Organisationen.
  • Für die Spitex-Organisationen: Durch die Anstellung pflegender Angehöriger kann der Fachkräftemangel abgemildert werden.
  • Für die Stadt Bülach: In der Leistungsvereinbarung ist festgelegt, dass für die von pflegenden Angehörigen geleisteten Pflegestunden keine Restkosten anfallen. Im Gegensatz zur Anstellung bei privaten Spitex-Organisationen entstehen der Stadt durch die Anstellung bei der öffentlichen Spitex Bülach keine zusätzlichen Kosten.

Nun gilt es, die pflegenden Angehörigen in Bülach zu überzeugen, sich bei der öffentlichen Spitex anstellen zu lassen und nicht bei einer privaten Spitex-Organisation, auf die Stadt Bülach keinen Einfluss  nehmen kann.

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